Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Geltungsbereich

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, die mit der M&M Prime Catering GmbH, Inhaber Marco Hartwig & Marko Krieger, vertraglich vereinbart sind oder wurden. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

Angebote und Gültigkeit

Es gilt das jeweils gültige Angebot bzw. das individuelle Angebot. Angebote sind im Allgemeinen nur drei Monate gültig und müssen nach Ablauf dieser Frist erneut an- gefragt werden.

Preise

Alle Preise in Angebote gegenüber Firmen sind netto und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. In Angeboten an Privatkunden ist die Mehrwertsteuer im Angebotspreis enthalten.

Buchungsverträge/Buchungsbestätigungen

Ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Auftrag mit unserer Buchungsbestätigung angenommen haben.

Zahlungsbedingungen

Bei Festpreisangeboten ist eine Hälfte der vereinbarten Auftragssumme (für Miete, Personalkosten, Verzehr, Catering etc.) 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig.. Bei Angeboten ohne Festpreis in Summe ist die vereinbarte Anzahlung bei Auftragserteilung fällig; der Rest wird nach Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung sofort fällig. Unsere Bankverbindung finden Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung.

Reklamationen

Mängelrügen und sonstige Reklamationen auch hinsichtlich zugesicherter Eigenschaften, müssen wenn nicht schon während der Veranstaltung genannt, unmittelbar nach Bekanntwerden, spätestens jedoch innerhalb 24 Stunden nach Veranstaltungsende bei uns schriftlich vorliegen.

Rücktritt/Stornierung/ Art der Veranstaltungen

Die M&M Prime Catering GmbH, Inhaber Marco Hartwig & Marko Krieger, ist berechtigt aus folgenden Gründen vom Vertrag zurückzutreten:

  • falls höhere Gewalt, oder andere nicht von der M&M Prime Catering GmbH, Inhaber Marco Hartwig & Marko Krieger, zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • falls Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe/n wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
  • falls die M&M Prime Catering GmbH, Inhaber Marco Hartwig & Marko Krieger, begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der M&M Prime Catering GmbH, Inhaber Marco Hartwig & Marko Krieger in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der M&M Prime Catering GmbH, Inhaber Marco Hartwig & Marko Krieger zuzurechnen ist.

Ein Vertragsrücktritt von Seiten des Kunden ist unter folgenden Konditionen möglich:

  • Bis zu 12 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kostenfrei
  • Bis 8 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 25%
  • Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 40%
  • Bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 50%
  • Bis 1 Woche vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 70%

des vereinbaren Umsatzes dürfen von der M&M Prime Catering GmbH, Inhaber Marco Hartwig & Marko Krieger, als Stornierungskosten ohne vorherige Mitteilung berechnet werden.

Ein Vertragsrücktritt nach Auftragserteilung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Änderung der Teilnehmerzahl und der Zeiten

Wir möchten Sie bitten, Ihre Gästeanzahl und die Stundenzahl des Veranstaltungszeitraums bis zu zwei Wochen vor Ihrem Termin so präzise wie möglich anzugeben, da eine Rückerstattung von Getränkepauschalen, Stundenlöhnen oder ähnlichem danach leider nicht möglich ist.

Kommen spontan weitere Gäste hinzu oder es ergibt sich am Tag Ihrer Veranstaltung, dass Sie länger feiern oder tagen wollen, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl und die tatsächliche Veranstaltungszeit berechnet.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Rheda-Wiedenbrück.

Veränderungen dieser AGB

Die M&M Prime Catering GmbH, Inhaber Marco Hartwig & Marko Krieger, ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher vereinbarte Aufträge werden nach den dann noch gültigen, alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Dritte, in deren Namen bestellt wurde.

Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Rheda-Wiedenbrück, 1. November 2019